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BVerwG, 14.08.1998 - 5 B 106.98, 5 PKH 41.98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Prozesskostenhilfe - Ablehnung der Bewilligung einer höheren als der gewährten Pauschalzahlung - Verletzung der Rechte von Sozialhilfeempfängern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 14.08.1998 - 5 B 106.98
Dieser Zulassungsgrund setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, daß die Sache grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren im künftigen Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. bereits BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 95.80
Zur Erstattungspflicht des Bundes hinsichtlich der Aufwendungen für die …
Auszug aus BVerwG, 14.08.1998 - 5 B 106.98
Die Frage ist - wovon auch die Beschwerde ausgeht - bereits höchstrichterlich geklärt, soweit es um Pauschalen wie Feuerungs- und Weihnachtsbeihilfen geht, welche den Hilfebedürftigen ohne Möglichkeit der Wahl zwischen einer Bedarfsdeckung durch Inanspruchnahme der Pauschalierung oder durch Führung eines Einzelnachweises gewährt werden; für derartige Pauschalen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu verlangen, daß sie auf ausreichenden Erfahrungswerten beruhen und bei der Bedarfsbestimmung mit gehöriger Sorgfalt verfahren worden ist (vgl. die Urteile des Senats vom 22. April 1970 - BVerwG V C 98.69 - <BVerwGE 35, 178 [BVerwG 22.04.1970 - V C 98/69] = Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 2> betreffend die Bemessung der Feuerungsbeihilfe und vom 12. April 1984 - BVerwG 5 C 95.80 - betreffend die Bemessung der Weihnachtsbeihilfe). - BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69
Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem …
Auszug aus BVerwG, 14.08.1998 - 5 B 106.98
Die Frage ist - wovon auch die Beschwerde ausgeht - bereits höchstrichterlich geklärt, soweit es um Pauschalen wie Feuerungs- und Weihnachtsbeihilfen geht, welche den Hilfebedürftigen ohne Möglichkeit der Wahl zwischen einer Bedarfsdeckung durch Inanspruchnahme der Pauschalierung oder durch Führung eines Einzelnachweises gewährt werden; für derartige Pauschalen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu verlangen, daß sie auf ausreichenden Erfahrungswerten beruhen und bei der Bedarfsbestimmung mit gehöriger Sorgfalt verfahren worden ist (vgl. die Urteile des Senats vom 22. April 1970 - BVerwG V C 98.69 - <BVerwGE 35, 178 [BVerwG 22.04.1970 - V C 98/69] = Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 2> betreffend die Bemessung der Feuerungsbeihilfe und vom 12. April 1984 - BVerwG 5 C 95.80 - betreffend die Bemessung der Weihnachtsbeihilfe). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 14.08.1998 - 5 B 106.98
Dieser Zulassungsgrund setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, daß die Sache grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren im künftigen Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. bereits BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).